Stalking und Bedrohung

Anrufen, Auflauern, Anschreiben, Vorbeifahren, Ausspionieren, Sachbeschädigungen...
Manchmal sind es Fremde, die sich so verhalten, öfter kommt es nach einer Trennung zu anhaltenden Belästigungen und sogar Bedrohungen. Handys oder Autos werden per GPS getrackt und so weiß jemand, der es nicht wissen soll, wo Sie sind. Autoreifen werden zerstochen, Fahrräder demoliert. Das alles ist der Versuch, Ihre Aufmerksamkeit zu erzwingen. Sie werden verfolgt oder gar bedroht, sind verunsichert und beginnen daher Ihre Lebensgewohnheiten zu ändern. Versuche, das alles selbst zu stoppen, gelingen nicht.

Sammeln Sie Beweise und fertigen Sie genaue Protokolle über das Geschehen an. 
Informieren Sie zu Ihrem Schutz Familie, Nachbarn, Freunde und/oder Arbeitskollegen.
 
„Stalking“ heißt im Gesetz: § 238 StGB – Nachstellung und meint, dass die unbefugte Nachstellung einer Person strafbar ist und auf Antrag verfolgt wird, wenn sie beharrlich vorgenommen und dadurch die Lebensgestaltung des Betroffenen schwerwiegend beeinträchtigt wird.
 
Gern sprechen wir mit Ihnen über das was Ihnen passiert und stehen Ihnen zur Seite!

Bedrohungen gibt es in unterschiedlichen Facetten:

• nach einer beendeten Beziehung
• auf dem Schulhof
• im Rahmen von Häuslicher Gewalt
• in einem eskalierenden Nachbarschaftsstreits

Hierbei wird psychische Gewalt ausgeübt. Ziel ist es, das Gegenüber einzuschüchtern. Eine erlebte Bedrohung löst vor allem Ängste aus um die eigene Sicherheit oder die Sicherheit nahestehender Personen. Dies führt oft zu  sozialem Rückzug, Schlafstörungen oder einem Verlust der Lebensfreude.

Was kann ich tun?

Sie dient oft der bloßen Einschüchterung, kann aber auch ein Warnsignal für eine spätere Tat sein. Informieren Sie zu Ihrem Schutz Nachbarn, Freunde und/oder Arbeitskollegen. Überlegen Sie Schritte, um das Risiko zu minimieren und Ihre Sicherheit zu wahren. Sammeln Sie Beweise und fertigen Sie genaue Protokolle über das Geschehen an.
Wichtiger ist es, schnell zu reagieren und Grenzen zu ziehen, um die Situation zu entschärfen und Schlimmeres zu vermeiden.
Eine derart belastende Situation müssen Sie nicht allein bewältigen! Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien persönlichen Beratung, um Ihre Situation in aller Ruhe zu besprechen und nächste Schritte zu planen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

§241 StGB- Bedrohung In diesem Paragraphen des Strafgesetzbuchs ist geregelt, dass die Bedrohung eines Menschen oder einer ihm nahestehenden Person mit einem gegen ihn gerichteten Verbrechen strafbar ist. Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.  

Unsere Angebote sind vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Um ausreichend Zeit für Sie einplanen zu können, bitten wir um Terminabsprache.

Mo-Do:
08:30-12:30
13:30-17:00

Freitag:
08:30-12:30
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Zeugenzimmer

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