Einbruch
Nach einem Wohnungseinbruch bleibt das Chaos zurück. Alles wurde durchwühlt. Der Schreck sitzt tief. Kommt die Polizei, um die Lage aufzuklären, hinterlässt auch das Spuren: Graphit-Puder macht Fingerabdrücke sichtbar. Vieles ist zu regeln, wie z. B. die Sicherung der Wohnung und die Meldung bei einer Versicherung. Erst langsam wird Ihnen das Ausmaß des Wohnungseinbruchs bewusst werden. Neben der Trauer über den Verlust von Wertgegenständen oder lieb gewonnenen Erinnerungsstücken bleibt ein Einbruch auch psychisch nicht ohne Folgen.
Vielleicht fühlen Sie sich nun unsicher in den eigenen vier Wänden und haben mit Ängsten zu tun, sei es vor einem erneuten Einbruch oder vor dem Alleinsein. Darum scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen. Überprüfen Sie die Sicherung Ihrer Wohnung: hier gibt es Beratungsangebote der Polizei https://k.polizei.hessen.de/1829513864
Reden Sie über das Erlebte, um Ihre innere Sicherheit wieder zu gewinnen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zentrale gebührenfreie Sperr-Rufnummer: 116 116
für alle Bank- und Kreditkarten, SIM-Karten, Online-Banking, mobile Zahlungsmittel, passwortgeschützte Internetdienste, Kundenkarten, Hausausweise etc.
Gesetzesgrundlagen
§ 244 StGB Wohnungseinbruchdiebstahl: (1) 3. …einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält. (2) Der Versuch ist strafbar.