Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Haben Sie selbst in Ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt? Selbst viele Jahre später können sich Belastungen im Alltag zeigen. Symptome wie Depressionen, Suchtverhalten, Angst vor körperlicher Nähe und anderes können die Folgen sein. Scheuen Sie nicht, sich auch heute noch an uns oder eine andere Fachberatungsstelle zu wenden.

Hier finden Sie den Raum, die Zeit und die Informationen, um selbstbestimmt ihre Möglichkeiten zu überdenken und zu planen, welche Schritte Sie gehen wollen und welche Hilfe Sie suchen möchten.

Haben Sie etwas beobachtet , wurde Ihnen etwas erzählt  oder hat sich ein Kind/Jugendlicher Ihnen anvertraut? Nun ist es wichtig, dass Sie sich selbst Unterstützung holen! Es gibt uns, Jugendämter und verschiedene Fachberatungsstellen, an die Sie sich wenden können, um mit dieser Situation umzugehen. Klären Sie mit den Expert:innen im Gespräch die Situation und planen Sie in gemeinsamer Verantwortung die nächsten Schritte, um dem Kind /Jugendlichen zu helfen.

Schwere Wege leichter machen

Wir unterstützen Sie bei der Planung weiterer Schritte und erklären Ihnen die Möglichkeiten und Konsequenzen einer Anzeigenerstattung. Und Sie erfahren, was Sie in einem Strafverfahren erwartet. Außerdem begleiten wir Sie bei allen Schritten, von der Erstattung der Anzeige bis zur Hauptverhandlung bei Gericht und darüber hinaus. (Beratung/Zeugenzimmer)

Mehr als jeder zehnte Mensch in Deutschland erlebt in der Kindheit oder Jugend sexuelle Übergriffe. Die Dunkelziffer ist dabei wahrscheinlich um ein Mehrfaches größer. Nach den Ergebnissen einer repräsentativen neuen Studie des ZI in Mannheim (von Harald DRESSING et.al. 2025)  geben 13% der Menschen, die heute zwischen 13 und 59 Jahre alt sind an, in ihrer Jugend sexualisierte Gewalt gegen ihre Person erfahren zu haben. Das sind 5,7 Millionen Menschen in Deutschland. (Christina Bernd: „Als Kind Opfer sexualisierter Gewalt“ SZ 4.Juni 25, Seite 12) „Etwa jede zweite der berichteten Taten wurde nach dem Jahr 2000 gegangen.“

Gesetzesgrundlage Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; StGB:

§ 174: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 176: Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 177: Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
§ 180: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 182: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 183: Exhibitionistische Handlungen
§ 184: Verbreitung pornographischer Schriften

Unsere Angebote sind vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Um ausreichend Zeit für Sie einplanen zu können, bitten wir um Terminabsprache.

Mo-Do:
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Freitag:
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