Wir über uns

Im Sommer 1993 nahm der gemeinnützige Verein Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V. seine Arbeit auf.

 

Mitarbeiter des Vereins

Bei der KASSELER H!LFE arbeitet ein Team aus zwei Dipl. Sozialpädagoginnen sowie einer Dipl. Pädagogin und einer Verwaltungsangestellten. Dem Vorstand des Vereins gehören an:

 

  • Kerstin Nedwed, Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Kassel
  • Detlef Schulze, Psychotherapeut (Heilpraktiker für Psychotherapie), Dipl. Sozialpädagoge
  • Wolf Winter, Präsident des Amtsgerichts Kassel i. R.

Mitglieder des Vereins

  • awo-kassel-stadt.de
  • Caritasverband Kassel e.V.
  • Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Kassel e.V.
  • Franka e.V.
  • pro familia e.V.
  • Soziale Hilfe e.V.
  • Land Hessen
  • Stadt Kassel
  • Landkreis Kassel
  • Gemeinde Helsa
  • Gemeinde Lohfelden
  • und 15 Einzelpersonen

Die Arbeit der KASSELER H!LFE

Sozialarbeiterische Beratung & Betreuung - Parteilichkeit & Kooperation

Aufgabe des Vereins ist es, durch sozialarbeiterische Beratung und Betreuung, die sich an den realen Bedürfnissen des Klientels orientieren muss, bei der Bewältigung der Folgen einer erlittenen Straftat behilflich zu sein. Die Hilfestellung kann auch die Weitervermittlung zu denjenigen Stellen oder Personen bedeuten, die zur Hilfeleistung verpflichtet oder berufen sind. 

Bereits seit 2005 gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt Kassel und unserem Verein. Grundlage dieses Vertrages ist die Beratung von Frauen und Mädchen bei Vergewaltigung und weiteren Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Insbesondere in der damit verbundenen akuten Krise und Schocksituation, bei einem möglichen Gang vor Gericht, aber auch oft noch Jahre danach benötigen Frauen und Mädchen gezielte fachkundige Hilfe, Unterstüztung und Beratung.

 

Die wesentlichen Grundzüge der Opferhilfe sind also Parteilichkeit und Kooperation mit dem vorhandenen sozialen Gefüge der Region. 

 

An dieser Stelle ist auf einen weiteren wichtigen Passus der Vereinssatzung hinzuweisen (§2, Abs.2): "Der Verein wirkt durch seine Mitarbeiter/-innen und Organe nicht auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ein." Opferhilfe und Strafverfolgung sind zwei gänzlich unterschiedliche Aufgabengebiete, für die gegenseitig der Grundsatz der strikten Nichteinmischung gilt. 

 

Das Beratungsangebot der Kasseler Hilfe richtet sich an alle Menschen, die Opfer und/oder Zeuge/-in einer Straftat geworden sind, einschließlich deren Angehörige oder andere Vertrauenspersonen. Unabhängig von der Deliktsart und der Tatsache, ob Anzeige erstattet wurde oder nicht, ist ausschließlich die individuelle Betroffenheit und das persönliche Empfinden der einzelnen Personen für unsere Arbeit entscheidend. 

 

Eine Straftat hinterlässt, unabhängig von ihrer Art und den Umständen der Tatbegehung, bei den meisten Geschädigten mehr oder minder gravierende Beeinträchtigungen, die häufig primär psychischer Natur sind. 

 

Vorrangiges Ziel ist es, den Ratsuchenden Unterstützung und Beistand anzubieten, Perspektiven zur Überwindung der Situation zu entwickeln und sie zu eigenem produktiven Handeln anzuregen. Hierbei ist das Prinzip der Freiwilligkeit wesentlich. 

 

Die Kasseler Hilfe versteht sich in ihrer Funktion als psychosoziale Beratungsstelle sowohl als Anlauf- und Clearingstelle als auch als Betreuungs- und Weitervermittlungseinrichtung. Wir versuchen mit unserem Hilfsangebot eine speziell auf den jeweiligen Einzelfall bezogene psychosoziale Beratung, die absolut vertraulich und kostenlos ist, zu gewährleisten. 

 

Unser konkretes Hilfsangebot:

 

  • Gespräche über Probleme und Ängste als Folge und/oder Zusammenhang mit einer erlittenen Straftat
  • Informationen über rechtliche Hilfsmöglichkeiten (z.B. Strafanzeige, Nebenklage, Privatklage, Ablauf von Gerichtsverhandlungen etc.)
  • Informationen über finanzielle Hilfsmöglichkeiten (z.B. Opferentschädigungsgesetz, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Weißer Ring)
  • Kooperation mit anderen Stellen, die der/dem Ratsuchenden zusätzlich helfen können (z.B. psychologische Beratungsstellen, Ärzte, Frauenhäuser, Selbsthilfegruppen etc.)
  • auf Wunsch Begleitung zur Polizei, zu Behörden sowie zu Gerichtsverhandlungen
  • praktische Hilfen wie Formulare ausfüllen, Schreiben anfertigen, usw.