Im Sommer 1993 nahm der gemeinnützige Verein Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V. seine Arbeit auf.
Bei der KASSELER H!LFE arbeitet ein Team aus zwei Dipl. Sozialpädagoginnen sowie einer Dipl. Pädagogin und einer Verwaltungsangestellten. Dem Vorstand des Vereins gehören an:
Aufgabe des Vereins ist es, durch sozialarbeiterische Beratung und Betreuung, die sich an den realen Bedürfnissen des Klientels orientieren muss, bei der Bewältigung der Folgen einer erlittenen
Straftat behilflich zu sein. Die Hilfestellung kann auch die Weitervermittlung zu denjenigen Stellen oder Personen bedeuten, die zur Hilfeleistung verpflichtet oder berufen sind.
Bereits seit 2005 gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt Kassel und unserem Verein. Grundlage dieses Vertrages ist die Beratung von Frauen und Mädchen bei Vergewaltigung und weiteren Delikten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Insbesondere in der damit verbundenen akuten Krise und Schocksituation, bei einem möglichen Gang vor Gericht, aber auch oft noch Jahre danach benötigen Frauen
und Mädchen gezielte fachkundige Hilfe, Unterstüztung und Beratung.
Die wesentlichen Grundzüge der Opferhilfe sind also Parteilichkeit und Kooperation mit dem vorhandenen sozialen Gefüge der Region.
An dieser Stelle ist auf einen weiteren wichtigen Passus der Vereinssatzung hinzuweisen (§2, Abs.2): "Der Verein wirkt durch seine Mitarbeiter/-innen und Organe nicht auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ein." Opferhilfe und Strafverfolgung sind zwei gänzlich unterschiedliche Aufgabengebiete, für die gegenseitig der Grundsatz der strikten Nichteinmischung gilt.
Das Beratungsangebot der Kasseler Hilfe richtet sich an alle Menschen, die Opfer und/oder Zeuge/-in einer Straftat geworden sind, einschließlich deren Angehörige oder andere Vertrauenspersonen. Unabhängig von der Deliktsart und der Tatsache, ob Anzeige erstattet wurde oder nicht, ist ausschließlich die individuelle Betroffenheit und das persönliche Empfinden der einzelnen Personen für unsere Arbeit entscheidend.
Eine Straftat hinterlässt, unabhängig von ihrer Art und den Umständen der Tatbegehung, bei den meisten Geschädigten mehr oder minder gravierende Beeinträchtigungen, die häufig primär psychischer Natur sind.
Vorrangiges Ziel ist es, den Ratsuchenden Unterstützung und Beistand anzubieten, Perspektiven zur Überwindung der Situation zu entwickeln und sie zu eigenem produktiven Handeln anzuregen. Hierbei ist das Prinzip der Freiwilligkeit wesentlich.
Die Kasseler Hilfe versteht sich in ihrer Funktion als psychosoziale Beratungsstelle sowohl als Anlauf- und Clearingstelle als auch als Betreuungs- und Weitervermittlungseinrichtung. Wir versuchen mit unserem Hilfsangebot eine speziell auf den jeweiligen Einzelfall bezogene psychosoziale Beratung, die absolut vertraulich und kostenlos ist, zu gewährleisten.